Wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte gem. § 9 BKrFQG i.V.m. § 5 BKrFQV.
Wir bieten Ihnen einmal im Monat fortlaufend ein Weiterbildungsmodul an.
Auf Nachfrage können Sie bei uns auch Kompaktkurse der 5 Module buchen.
Sprechen Sie uns an!
Wir freuen uns Sie als Teilnehmer zur Weiterbildung zu begrüßen!
Das
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht hierfür regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor. Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die diese Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken einsetzen.
Innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls muss man 35 Stunden Weiterbildung nachweisen aufgeteilt in 5 Module á 7 Stunden.
Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Führerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“.